Die Schließung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen führt zu verstärkter digitaler Kommunikation wie der Nutzung von E-Mail-Systemen, Messenger-Diensten oder der Anwendung von Videokonferenz-Applikationen und digitalen Lernplattformen – auch jeweils mit Cloud-Anbindungen. In allen Bereichen ist ein schnelles und zugleich umsichtiges Handeln erforderlich. Alle Maßnahmen sind mit Bedacht zu wählen. Der Datenschutz steht dem nicht entgegen.
Bitte beachten Sie dabei folgende in dem Dokument aufgeführte Rahmenbedingungen, die der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt hat.