Die Laufbahnberatung

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Tutorium

Während der gesamten Oberstufe stehen für alle schulischen Fragen eine Tutorin bzw. ein Tutor als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Wochenstunde ist für allgemeine und individuelle Fragen im Tutorium vorgesehen. Die Lehrkräfte, die die Klassenführung in der E-Phase übernehmen, führen den Jahrgang im Tutorium bis zum Abitur.

Darüber hinaus stehen die Oberstufenleitung sowie die Fachbereichsleitungen zu Fragen der Laufbahn etc. jederzeit bereit.

Betriebspraktikum

Der angestrebte Erwerb der Hochschulreife soll nicht nur zu einem Studium, sondern auch zum Einstieg in besondere Berufswege qualifizieren, die oft das Abitur voraussetzen.

Das zweiwöchige Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 12 bietet hierfür die Gelegenheit, einen Blick in die angestrebte Berufswelt zu werfen.

FH-Reife

Manchmal ändern sich die Perspektiven im Verlauf des Oberstufenbesuchs, manchmal werden die Prioritäten neu sortiert.

Damit im Falle des Abbruchs oder des Nichtbestehens des Abiturs der Schulbesuch nicht umsonst war, besteht die Möglichkeit, frühestens am Ende der Q2-Phase den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben (Abgangszeugnis), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • in 11 Grundkursen (je zwei Halbjahreskurse in D, einer FS, PoWi oder G, M und einer NaWi) werden insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung und in beiden Leistungsfächern mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht
  • sowie in zwei der vier Leistungskurse und in sieben der elf Grundkurse mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung.

Mindestens 6 Wochen vor Beendigung des 2. Halbjahres der Q-Phase sollte formlos ein schriftlicher Antrag an die Studienleitung gestellt werden, dass beabsichtigt wird, die gymnasiale Oberstufe mit dem schulischen Teil der FH-Reife abzuschließen. Gemeinsam mit der Oberstufenleitung werden auf der Basis der Noten aus der Q-Phase (2 aufeinanderfolgende Halbjahre) der FH-Durchschnitt berechnet und weitere Fragen geklärt.

Anschließend muss

  • ein mindestens einjähriges Praktikum (Nachweis einer mindestens einjährigen Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr in Vollzeit) oder
  • ein Ausbildungsberuf abgeschlossen werden.

Mit dem Zeugnis (Angaben zu Leistungsbereitschaft, selbständigem Arbeiten, Kooperations- und Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein) der Praktikums-/Ausbildungsstätte wird von uns auf Antrag die FH-Reife ausgesprochen.

Nähere Informationen: Hinweise zum FH-Praktikum

zu beachten: Dieses FH-Zeugnis wird in Bayern nicht anerkannt.