Regularien

Besondere Regelungen für die Oberstufe
in Ergänzung der Schulordnung

Pausen:
Die Oberstufenschüler/innen können sich in den Pausen in den Klassenräumen der
Oberstufe aufhalten. Darüber hinaus stehen ihnen ein eigener Aufenthaltsraum zur
Verfügung sowie das obere Stockwerk der Mensa. In allen dieser Räumlichkeiten ist in eigener Verantwortung und Organisation für Sauberkeit und Aufsicht zu sorgen. Der Aufenthalt in den naturwissenschaftlichen Räumen hingegen ist nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet (Unfallverhütungsvorschriften). Der Pausenaufenthalt in den übrigen Räumen der Schule ist ebenfalls ohne Aufsicht eines Lehrers nicht gestattet.

Rauchen:
Auf dem gesamten Schulgelände sowie im umliegenden, von der Schule einsehbaren Bereich ist das Rauchen verboten! Den Weisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

Verlassen des Schulgeländes:
Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Freistunden gestattet. Für in dieser Zeit entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Parken:
Als Parkplatz wird der große Parkplatz an der Sporthalle empfohlen. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz und vor der Mehrzweckhalle ist nicht gestattet!

Veranstaltungen:
Von Lehrkräften angesetzte Tagesexkursionen, Studienfahrten u.a. schulische Veranstaltungen sind unterrichtswirksame Veranstaltungen. Sie dienen über fachliche Ansprüche hinaus der Verwirklichung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Ihre Teilnahme ist verpflichtend.

Allgemeiner Hinweis:
Die Oberstufenschüler/innen haben Vorbildfunktion gegenüber den jüngeren Schülerinnen und Schülern und repräsentieren unsere Schule auch in der Öffentlichkeit! Es wird darum gebeten, über das Schulgelände hinaus auch in der näheren Umgebung auf Sauberkeit zu achten und die Anwohner zu respektieren.


Fehlzeiten

Krank werden können wir alle einmal, ob Schüler/in oder Lehrer/in.
Sich krank in die Schule zu schleppen ist ungesund, auch für andere.
An erster Stelle steht das Bemühen, alles für eine schnelle Gesundung zu unternehmen.

Auf der anderen Seite ist nicht jedes Bauchgrimmen oder Unwohlsein ein Grund, dem Unterricht fern zu bleiben. Erhöhte Fehlzeiten führen dazu, dass der versäumte Unterrichtsstoff nicht mehr richtig nachgeholt werden kann und die Leistung der kontinuierlichen mündlichen Mitarbeit in negative Schieflage gerät. Schnell entsteht so ein unheilvoller Kreislauf, der das angestrebte Ziel zunichte macht.

Damit wir schnell informiert sind, bitten wir um Beachtung der folgenden Fehlzeitenregelung:

  1. Im Falle einer Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung erfolgt mit dem ersten Tag vor 8.00 Uhr eine Meldung über das Sekretariat (Telefon/E-Mail) an die/den Tutor/in.
    Die schriftliche Entschuldigung (Datum, Unterschrift!) ist an das Formblatt für Entschuldigungen (siehe unten) zu heften und nach Gesundung sofort jeder einzelnen Fachlehrkraft vorzulegen (zur jeweils nächsten Unterrichtsveranstaltung), die die Entschuldigung per Handzeichen auf dem Formblatt abzeichnet.
    Die Entschuldigungen werden von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich aufbewahrt und jederzeit auf Verlangen, insbesondere vor der Zeugniskonferenz der/dem Tutor/in zur Kontrolle der Einträge im Konferenzbogen vorgelegt.
  2. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erfolgen.
    Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer längeren Fehlzeit ab dem 3. Fehltag notwendig.
  3. Beim Versäumnis einer schriftlichen Klausur ist in der Regel eine für diesen Tag ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
  4. Erkrankt ein/e Schüler/in im Laufe eines Unterrichtstages, stellt die Lehrkraft der letzten Unterrichtsveranstaltung einen Abmeldezettel für die/den Tutor/in aus.
    Die Punkte I-III bleiben hiervon unberührt.
  5. Bei gehäuftem unentschuldigten Zuspätkommen (3-mal) wird in der Regel eine unentschuldigte Fehlstunde aufgenommen.

Sollten die unterrichtenden Lehrkräfte aufgrund erhöhter Fehlzeiten den Eindruck bekommen, dass die mündliche Leistungsbewertung oder das Erreichen des Schulabschlusses gefährdet ist, kann die Konferenz über eine generelle Attestpflicht entscheiden.
Diese Maßnahme hat schon den einen oder anderen gefährdeten Schulabschluss gerettet!

Bei längerfristigen Erkrankungen oder auch Sportunfähigkeiten bitten wir ebenfalls um Rückmeldung, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Vorlage Entschuldigung